Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der AGB 

Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst den Handel mit Rohstoffen für Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika, mit Wirkstoffen für die Arzneimittelherstellung, sowie für Fertigarzneimittel. Ein Handel mit Verbrauchern findet nicht statt.

Die nachstehenden Bedingungen treffen auf alle mit ConPhyMed Pharmaceutical GmbH abgeschlossenen Verträge zu. Ausnahmeregelungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Den AGB kann nur in schriftlicher Form unverzüglich widersprochen werden. Die Übersendung anderer Geschäftsbedingungen oder Forderungen durch den Käufer sowie formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Käufers auf diese AGB gelten nicht als Widerspruch. Die Annahme der Ware durch den Käufer gilt als Anerkennung vorliegender AGB.

2. Allgemeines 

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sie regeln nur den Kaufmännischen Verkehr.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Martinistr. 64, 20251 Hamburg), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien gelten, sind in diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sich nicht wirksam.

Der Käufer verpflichtet sich, nur mit Produkten, welche aus Kompaktaten der Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH bestehen, zu handeln oder diese anderweitig in Verkehr zu bringen. Die Mischung mit Produkten anderer Hersteller, insbesondere mit Kompaktaten oder Granulaten anderer Hersteller, ist untersagt.

Die Abgabe einzelner Wirkstoffe ohne weiteren Verarbeitungsschritt durch unsere Kunden an Endkunden ist untersagt.

3. Angebot und Vertragsabschluss 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

4. Überlassene Unterlagen 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Rezepturanweisungen, Marktanalysen, Zertifikate etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 2 Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden und digital gespeicherte Daten oder Kopien zu vernichten.

5. Lieferungen und Lieferpreise 

Allgemeines:

Der Versand, auch von Teillieferungen, erfolgt auf Gefahr des Käufers. Der Gefahrübergang auf den Käufer findet bei Übergabe an das Zustellunternehmen statt. Zustellgebühren, Mehrkosten für Eil- und Expressgutsendungen sowie Luftfracht und Luftpost sind vom Käufer zu tragen. Lieferungen, die nicht entsprechend den nachstehenden Bedingungen erfolgen, werden ab Werk zuzüglich Fracht- bzw. Portokosten durchgeführt. Die Auswahl des Versandweges verbleibt im pflichtgemäßen Ermessen der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH.

Die ConPhyMed Pharmaceutical GmbH ist von der Verpflichtung der Lieferung befreit und kann vom Vertrag gänzlich oder für Teile zurücktreten, wenn die Lieferung aus Gründen, die von der Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH nicht zu vertreten sind, unmöglich wird.

Die Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH haftet nicht für Schäden, welche durch verspätete Lieferung entstehen.

Lieferzeiten und Kosten der Lieferung der Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH:

Lieferung an öffentliche Apotheken und Firmen (ausgenommen Großhandel):

Bei Aufträgen ab 200,00 € Warenwert liefert die Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH einschließlich Verpackung porto- bzw. frachtfrei. Die Mindestbestellmenge je Wirkstoff beträgt 100g. Der Versand erfolgt über Transportdienstleister (im Regelfall DHL) innerhalb von 2-3 Werktagen nach Auftragsbestätigung, wenn kein anderer Liefertermin genannt wird. Die Lieferzeit ist vom Dienstleister abhängig und kann daher nicht garantiert werden. Aufträge ab 35 kg haben üblicherweise eine Lieferzeit von 10 Werktagen und erfolgen palettiert. Die Kosten für palettierte Lieferungen betragen pauschal 100,00 € / Palette.

Lieferungen an pharmazeutische Großhändler:

ConPhyMed Pharmaceutical GmbH liefert Wirkstoffe ab einem Warenwert von 1.000,00 € inklusive Verpackung porto- oder frachtfrei.

Lieferung an allgemeine Krankenhausapotheken und Krankenhausversorgungsapotheken:

ConPhyMed Pharmaceutical GmbH liefert Wirkstoffe ab einem Warenwert von 200,00 € inklusive Verpackung porto- und frachtfrei.

6. Zurückbehaltungsrecht

Sind Forderungen gegen den Käufer zur Zahlung fällig, ist die ConPhyMed Pharmaceutical GmbH bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rechnungen (einschließlich möglicher Verzugszinsen und Kosten) im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes nach § 273 BGB zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.

7. Reklamationen/Gewährleistung 

Dem Käufer stehen Gewährleistungsrechte für offensichtliche Fehler nur zu, sofern die Mängel innerhalb von vierzehn Tagen nach Warenerhalt reklamiert werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nur Anspruch auf Ersatzlieferung von einwandfreier Ware oder Minderung des Preises. Die Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH entscheidet, ob Ersatzlieferung oder Minderung durchgeführt werden. Eine Zurückhaltung des Kaufpreises durch den Käufer wegen Mängeln wird ausgeschlossen. Mangelhafte Waren sind porto- bzw. frachtfrei zurück zu senden.Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

8. Transportschäden 

Transportschäden können nur von der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH bearbeitet werden und nur dann, wenn der Schaden dem Transportunternehmen und der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wird. Innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Sendung sind Schadensmeldung, Tatbestandsaufnahme, Frachtbrief mit Schadensbestätigung des Frachtführers und eine Abtretungserklärung bei der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH einzureichen, aus der hervorgeht, dass der Schaden nicht anderweitig vom Käufer geltend gemacht wird. Fehlende Packstücke sind vom Frachtführer bei Anlieferung sofort auf dem Frachtbrief zu vermerken. Die ConPhyMed Pharmaceutical GmbH ist unverzüglich nach Erhalt der Ware telefonisch und in Textform über fehlende Packstücke zu informieren.

9. Rücknahme und Umtausch 

Vertragsgemäß gelieferte Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht. In Ausnahmefällen ist vor Rücksendung die schriftliche Zustimmung der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH erforderlich.

10. Preise 

Die Berechnung der Wirkstoffe, Kompaktate und Fertigarzneimittel erfolgt zu den am Tage der Bestellung gültigen Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Die Lieferung an öffentliche Apotheken erfolgt zu den angegebenen Apothekenbezugspreisen. Bei Lieferungen an den pharmazeutischen Großhandel erfolgt die Berechnung zum jeweils gültigen Großhandelsbezugspreis. Lieferungen von Klinikpackungen an Krankenhaus-Voll- und Versorgungsapotheken werden zum Klinikbezugspreis ausgeliefert. Die jeweiligen Bezugspreise sind in den Preislisten entsprechend gekennzeichnet. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im kaufmännischen Verkehr ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur zulässig, soweit sie von ConPhyMed Pharmaceutical GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Zahlungsbedingungen 

11.1 Rechnungen 

Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag unter 20.000,00 € sind entweder zahlbar per Sofortzahlung oder per Überweisung innerhalb von dreißig (30) Tagen. Sofern keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, sind Rechnungen deren Betrag über 20.000,00 € liegt, vorab zu zahlen. Die Ware wird erst verschickt, wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH eingegangen ist.

11.2 SEPA-Firmenlastschriftverfahren

Rechnungsbeträge bis maximal 10.000,00 € können vom Konto des Kunden mittels SEPA Firmenlastschrift abgebucht werden. Voraussetzung ist die Teilnahme am SEPA Firmenlastschriftverfahren. Für alle Rechnungen, die durch das SEPA-Firmenlastschriftverfahren beglichen werden, gilt, dass der Zahlungspflichtige mindestens einen Tag vor der Abbuchung über den bevorstehenden Zahlungseinzug informiert wird. Der Zahlungspflichtige hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Sollte diese nicht gewährleistet sein, verweigert die Bank die Einlösung der SEPA-Firmenlastschrift und eine Rücklastschriftgebühr i.H.v. 20,00 € wird fällig. Diese ist zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu begleichen. Hierfür ist eine Überweisung durch den Zahlungspflichtigen erforderlich. Der Einzug des offenen Betrages via SEPA-Firmenlastschrift ist nach einem zuvor gescheiterten Einzugsversuch nicht möglich.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller ConPhyMed Pharmaceutical GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ConPhyMed Pharmaceutical GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an ConPhyMed Pharmaceutical GmbH in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für ConPhyMed Pharmaceutical GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

13. Haftungsausschluss 

Die Firma ConPhyMed Pharmaceutical GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für die zwingende verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen der ConPhyMed Pharmaceutical GmbH.

Status:13.11.2024